20.10.2025

Angekündigte Wartungsarbeiten für den Zeitraum 24.10.2025, 02:00Uhr bis 03:00Uhr.
Eine Unterbrechung der Bereitstellung des Internet- und Telefondienstes kann im genannten Zeitraum für ca. 30 Minuten eintreten.

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Wichtige Info für die Internetnutzung über das TV-Kabelnetz in Mietwohnungen

Nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes darf der TV-Kabelanschluss seit 01.07.2024 nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung durch die Immobilienverwaltung oder Besitzer bereitgestellt werden (Stichwort  – Wegfall des Nebenkostenprivilegs).
Vermieter dürfen die Kabelgebühren nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Jeder Wohnungsbesitzer oder Mieter muss einen eigenen Vertrag über die Bereitstellung des TV-Kabelanschlusses mit dem Betreiber, also der Fa. Rehnig abschließen. Andernfalls wird die Fa. Rehnig den jeweiligen Antennenanschluss physisch abstellen. Ihr Kabelanschluss ist nicht Bestandteil unseres Vertrags über die Bereitstellung des Internet- oder Internet- und Telefondienstes.

Allgemeiner Hinweis

Immer wieder erreichen uns Meldungen über beschädigte Endgeräte (z.B. WLAN-Router) nach Gewitterlagen.
Typisch für einen solchen Schaden, der durch eine Überspannung, die das Gerät in der Regel über die ungeschützte Telefonleitung erreicht, verursacht werden kann ist, dass am Gerät keine LED-Anzeige mehr erfolgt. Aber auch eine Fehlfunktion trotz leuchtender LED-Anzeigen ist nicht ausgeschlossen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Hinweise zum Verhalten bei Gewitterlagen auf unserer Seite unter “FAQ