Im Falle eines Umzugs gilt zunächst grundsätzlich, dass Sie den Anschluss bei bestehender Vertragslaufzeit an den neuen Standort mitnehmen. Wir empfehlen frühzeitig, mind. 6 Wochen vor dem Umzug, Kontakt mit uns aufzunehmen. Ggf. sind am neuen Standort noch Maßnahmen, wie die Leitungsbestellung beim jeweiligen Netzbetreiber erforderlich. In der Regel fallen für die Herstellung des neuen Anschlusses einmalige Einrichtungsgebühren an. Eine Veränderung der aktuellen Vertragslaufzeit tritt nicht ein.
Sollten unsere Dienste am neuen Standort nicht, oder nur zu einem höheren Tarifpreis verfügbar sein, weil z.B. dort die Versorgung über eine andere Technik erfolgt, steht Ihnen nach §60 Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monaten zu. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs bei uns.
Nach dem Eingang und der Prüfung der Verfügbarkeit bei uns erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung oder eine Mitteilung bezüglich der Weiterversorgung.