Schutz vor Gewitterschäden an VDSL-Anschlüssen

In den Sommermonaten werden in Deutschland an manchen Tagen bis zu 200.000 Blitze gezählt. Aber auch im gesamten restlichen Jahr ist unter Umständen die Entstehung von Gewittern möglich.
Nicht selten führen solche Wetterlagen auch zu Beschädigungen an elektronischen Geräten. Dies belegen auch die Statistiken der Schadensversicherer, aus denen Überspannungen als häufigste Ursache der gemeldeten Schadensfälle an Elektrogeräten hervorgeht.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik schreibt auf seiner Internetseite:
“Die Quellen für einen Überspannungsschaden reduzieren sich nicht nur auf die Stromleitung. Auch über die Verbindung zum Telefonnetz und Internet (z.B. über die DSL-Verbindung) sind Schäden an den angeschlossenen Geräten möglich.
Schäden können Sie vermeiden, in dem Sie bei Gewitter stets die Verbindungen zum DSL-Anschluss, zum Telefon- und Stromnetz trennen und die Kabelverbindungen erst wieder herstellen, wenn das Gewitter vorbei ist.
Ansonsten ist ein sicherer Schutz nur über ein mehrstufiges Absicherungssystem nach der entsprechenden Blitzschutz DIN-Norm möglich. Da diese Maßnahmen auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden müssen (Konzept der energetischen Koordination), können wir für die Umsetzung keine konkreten Empfehlungen aussprechen. Ausführliche Informationen finden Sie zu diesem Thema z.B. im Internet mit dem Suchbegriff “Überspannungsschutz” beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder bei Wikipedia.”

Wie kann man sich schützen?

Die altbekannte Regel, die wir schon als Kinder für Fernsehgeräte etc. gelernt haben, nämlich bei Gewitter z.B. Strom- und Antennenstecker zu trennen, gilt also auch für die VDSL-Hardware.
Verschiedene Blitzschutzsysteme werden im Handel angeboten. Diese garantieren allerdings keinen vollständigen Schutz. So genannte Blitzschutzleisten, also Mehrfachsteckdosenleisten mit zusätzlichem Anschluss für die Telefonleitung können die verfügbare Leistung des VDSL-Anschlusses zusätzlich z.T. erheblich negativ beeinflussen.

Ist es doch zum Gewitterschaden gekommen und die Beschaffung eines neuen Endgeräts erforderlich, ist dies als Elementarschaden, wie bei anderen Haushaltsgeräten, nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt. Die weitere Abwicklung kann dann ggf. über die entsprechende Versicherung des Endkunden (z.B. Hausratversicherung) erfolgen.