In der Regel wird zunächst nicht das fertige Glasfaserkabel bis in das Haus geführt, sondern eine so genannte Speedpipe. Dabei handelt es sich um etwa fingerdicke Leerrohre, durch die erst im Bedarfsfall die eigentlichen Glasfaserleitungen mit Druckluft eingeblasen werden.

Häufig werden solche Speedpipes im Rahmen von ohnehin stattfindenden Tiefbaumaßnahmen an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen mitverlegt. Das heißt aber noch nicht, dass dann auch schon ein Lückenschluss mit Verkabelung zum nächstgelegenen Glasfaserverteiler hergestellt wurde. Erst wenn durch entsprechende Maßnahmen eine durchgehende Verbindung zum Glasfasernetz besteht, kann der Anschluss aktiv betrieben werden.

Wir, die süc//dacor GmbH erhalten Meldungen vom Netzbetreiber des Glasfasernetzes, dessen Aufgabe die Planung, der Bau und die Unterhaltung des Netzes ist, über versorgbare Objekte erst dann, wenn die Versorgung möglich ist. Erst dann wird auch die Verfügbarkeitsabfrage positiv beantwortet.

Auch wenn der Lückenschluss zum Glasfasernetz besteht, kann ein Objekt in der Verfügbarkeitsabfrage als nicht versorgbar angegeben werden. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn noch keine Vereinbarung zwischen dem Leitungsnetzbetreiber, von dem wir die Anschlussleitung im Vertragsfall anmieten, und uns über die Bedingungen der Anmietung im betreffenden Versorgungsbereich besteht.